
Seit 1976 ist die St. Jakobus Apotheke in Lenggries Ihr kompetenter und persönlicher Partner in gesundheitlichen Belangen. Von Pflege und Kosmetik bis zur Betreuung von chronischer Medikation. Für Familien, Berufstätige, Senioren, Touristen und jeden, der ein besonderes Anliegen hat.
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UNSERE AKTUELLEN INFORMATIONEN
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WAS KÖNNEN WIR FÜR SIE TUN?
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Deshalb bieten wir Ihnen weit mehr als eine gute medizinische Versorgung: ein umfangreiches Kosmetik- und Hautpflegesortiment, Gesundheitsberatung für Ihre Familie sowie kompetente Unterstützung im Krankheitsfall.

Ernährung/Abnehmen mit Erfolg
Ernährung ist die Basis für Gesundheit. Wir bieten eine besondere Beratungsleistung durch geschultes Fachpersonal wie eine Fach-PTA für Ernährungsberatung und eine Fach-Apothekerin für Ernährungsberatung.

Homöopathie
Naturheilkunde und Homöopathie können Ergänzungen und Alternativen zur klassischen Schulmedizin darstellen. Wir führen eines der größten Sortimente in Lenggries und beraten Sie umfassend und kompetent.

Kosmetik
In unserem umfangreichen Kosmetiksortiment finden Sie viele exklusive Marken zu attraktiven Preisen. Das fachlich geschulte Team geht besonders auf die gesundheitlichen Aspekte Ihrer Haut ein und findet für jeden Hauttyp die passende Lösung.

Für die Familie
Als Eltern können wir nachvollziehen, welch großes Glück junge Familien erleben. Und wir kennen auch die Herausforderungen. Daher können wir Sie optimal beraten und stehen Ihnen und Ihrer Familie bei allen Gesundheitsfragen mit Rat und Tat zur Seite – sprechen Sie uns an!
GESUNDHEITSTHEMEN
Die Forschung schreitet immer weiter voran. Gerade in Sachen Gesundheit tut sich viel. Wir haben auf unserer Internetseite ein Magazin integriert, in dem wir interessante Beiträge und Artikel veröffentlichen.
Krankenkasse muss bei Entstellung Hautstraffung zahlen

Hautüberschüsse können operativ entfernt werden. Foto: Daniel Karmann/dpa-tmn - (c)dpa-infocom GmbH
Celle (dpa/tmn) - Wer viel Gewicht abgenommen hat, der kann unter stark herabhängenden Hautpartien leiden. Unter bestimmten Umständen muss die Krankenkasse in solchen Fällen die Kosten für eine Straffung tragen.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine «gravierende optische Entstellung» vorliegt, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins und verweist auf ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Az.: L 16 KR 143/18).
Geklagt hatte eine Frau, die nach einer Magenverkleinerung 50 Kilogramm Gewicht verloren hatte. Eine Folge: Die Haut an ihren beiden Oberarmen hing sehr stark herunter. Sie berichtete von Beeinträchtigungen und Schmerzen. Doch der Medizinische Dienst der Krankenkassen lehnte eine Übernahme der OP-Kosten ab, da es sich lediglich um eine kosmetische Indikation handle.
Das Gericht sah das anders. Die Frau habe einen Anspruch auf die Übernahme der OP-Kosten. Nicht aus medizinischen Gründen, sondern unter dem Gesichtspunkt der Entstellung. Auch bei weitgeschnittener und lockerer Kleidung falle die massive Asymmetrie ihrer Ober- und Unterarme auf, so das Gericht. Das führe zu forschenden und entsprechend unangenehmen Blicken anderer Menschen.
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