
Seit 1976 ist die St. Jakobus Apotheke in Lenggries Ihr kompetenter und persönlicher Partner in gesundheitlichen Belangen. Von Pflege und Kosmetik bis zur Betreuung von chronischer Medikation. Für Familien, Berufstätige, Senioren, Touristen und jeden, der ein besonderes Anliegen hat.
Herzlich willkommen!
UNSERE AKTUELLEN INFORMATIONEN
SCHNELL ZUM ZIEL
WAS KÖNNEN WIR FÜR SIE TUN?
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Deshalb bieten wir Ihnen weit mehr als eine gute medizinische Versorgung: ein umfangreiches Kosmetik- und Hautpflegesortiment, Gesundheitsberatung für Ihre Familie sowie kompetente Unterstützung im Krankheitsfall.

Ernährung/Abnehmen mit Erfolg
Ernährung ist die Basis für Gesundheit. Wir bieten eine besondere Beratungsleistung durch geschultes Fachpersonal wie eine Fach-PTA für Ernährungsberatung und eine Fach-Apothekerin für Ernährungsberatung.

Homöopathie
Naturheilkunde und Homöopathie können Ergänzungen und Alternativen zur klassischen Schulmedizin darstellen. Wir führen eines der größten Sortimente in Lenggries und beraten Sie umfassend und kompetent.

Kosmetik
In unserem umfangreichen Kosmetiksortiment finden Sie viele exklusive Marken zu attraktiven Preisen. Das fachlich geschulte Team geht besonders auf die gesundheitlichen Aspekte Ihrer Haut ein und findet für jeden Hauttyp die passende Lösung.

Für die Familie
Als Eltern können wir nachvollziehen, welch großes Glück junge Familien erleben. Und wir kennen auch die Herausforderungen. Daher können wir Sie optimal beraten und stehen Ihnen und Ihrer Familie bei allen Gesundheitsfragen mit Rat und Tat zur Seite – sprechen Sie uns an!
GESUNDHEITSTHEMEN
Die Forschung schreitet immer weiter voran. Gerade in Sachen Gesundheit tut sich viel. Wir haben auf unserer Internetseite ein Magazin integriert, in dem wir interessante Beiträge und Artikel veröffentlichen.
Bei Brustkrebs-Nachsorge gibt es kein Anrecht auf MRT

Bei der Nachsorge einer Brustkrebserkrankung haben gesetzlich krankenversicherte Frauen keinen Anspruch auf regelmäßige MRT-Untersuchungen. Foto: Marijan Murat/dpa - (c)dpa-infocom GmbH
Celle (dpa) - Bei der Nachsorge einer Brustkrebserkrankung haben gesetzlich krankenversicherte Frauen keinen Anspruch auf regelmäßige MRT-Untersuchungen. Dies teilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) nun mit Verweis auf die Entscheidung in einem Eilverfahren mit.
Bei einer Magnetresonanztomografie (MRT) werden Schichtaufnahmen des Körpers erstellt. So können krankhafte Veränderungen entdeckt werden. Eine 63-jährige Frau aus Hannover, bei der im Jahr 2019 eine Brustkrebsoperation durchgeführt worden war, hatte von ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine jährliche MRT-Untersuchung beantragt, da andere Methoden aus ihrer Sicht nicht in Betracht kämen.
Die Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten von voraussichtlich rund 1000 Euro pro Untersuchung ab und stützte sich dabei auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, der eine vierteljährliche Tast- und Ultraschalluntersuchung empfahl. Das Gericht bestätigte in seinem Beschluss vom 11. März die Rechtsauffassung der Krankenkasse. «Zwar sei es verständlich, dass die Frau sich aus ihrer Sicht bestmöglich absichern möchte, jedoch ersetze dies keine fachärztliche Indikationsstellung», hieß es in der Mitteilung des Gerichts. (Az. L 4 KR 68/21 B ER)
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